10 Qualitätskriterien
… für eine gelungene Verzahnung von Theorie und Praxis:
Um die strengen Kriterien echter Dualität zu erfüllen, haben sich die Mitglieder im Bundesverband auf Basis der für Hessen geltenden Qualitätskriterien* verständigt, diese 10 Punkte vollständig einzuhalten.
1. Ordnungsmittel
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um akkreditierte Zulassungs-, Prüfungs- und Studienordnungen, Modulhandbücher und Kooperationsverträge. Darin werden u. a. Zeitpunkt der Praxisphasen sowie Dauer, Umfang, Art der Prüfungsleistungen, die Qualifikationsziele und Kompetenzen sowie die inhaltlichen Schwerpunkte des jeweiligen Dualen Studienprogramms einschließlich der Praxisphasen beschrieben. Aussagekräftige und akkreditierte Ordnungsmittel sind eine wesentliche Voraussetzung für eine optimale Verzahnung von Theorie und Praxis.
2. Ziele während der Theoriephase
In dieser Phase erwerben Studierende auf akademisch hohen Niveau die Kompetenzen, welche typisch für das jeweilige Berufsbild sind. Die Kompetenzvermittlung orientiert sich dabei immer auch an dem in der Praxisphase erreichten Stand.
3. Ziele während der Praxisphasen
Die Verzahnung zwischen akademischem und praktischem Lernort bildet die Basis für die intensive inhaltliche, methodische und organisatorische Verbindung zwischen Theorie- und Praxisphasen. Der Praxispartner kennt das Curriculum und ermöglicht einen Transfer des Gelernten in die betriebliche Praxis. Anders als bei studienintegierten Praktika werden im Rahmen eines echten Dualen Studiums alle betrieblichen Stationen durchlaufen, welche für das Berufsbild wichtig sind. Am Ende des Studiums müssen alle vereinbarten Theorie-Praxis-Transferleistungen erbracht worden sein.
4. Mitwirkung an Praxisprojekten
Der Praxispartner wirkt an dem Dualen Studienprogramm mit, insbesondere bei der Organisation der Praxisphasen. Er ermöglicht Studierenden an geeigneten Praxisprojekten und -aufgaben mitzuwirken, entsprechend den Regelungen des Bildungsanbieters und Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung. Er trägt dazu bei, die festgelegten Studienziele zu erreichen. Konkrete Aufgabenstellungen werden für jeden Studierenden nach den Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen der unterschiedlichen Bildungsanbieter in Abstimmung mit den Praxispartnern erstellt und den Studierenden kommuniziert. In der Regel werden die Praxisprojekte und -aufgaben beim Praxispartner durchgeführt bzw. bearbeitet. In besonderen Fällen können Tätigkeiten auch in anderen kooperierenden Betriebsstätten oder Unternehmen durchgeführt werden. Dies geschieht z. B. dann, wenn der Praxispartner auf Grund der Größe, der spezialisierten Ausrichtung oder berufsgesetzlicher Anforderungen die geforderte Verzahnung nur eingeschränkt ermöglichen kann.
5. Betreuung in den Praxisphasen
Die gemeinsame Betreuung der Studierenden erfolgt durch fachlich und persönlich geeignete Verantwortliche beim Praxispartner und/oder Bildungsanbieter, die als feste Ansprechpersonen rechtzeitig und verbindlich vor Beginn der Praxisphase benannt werden. Die betreuenden Personen werden durch den Bildungsanbieter in Rücksprache mit dem Praxispartner bestellt. Der Bildungsanbieter und der Praxispartner tauschen sich regelmäßig in geeigneter Art und Weise aus, sodass eine fachliche und inhaltliche Betreuung hinsichtlich der genannten Ziele der Praxisphasen gewährleistet ist.
6. Ausstattung und Eignung des Praxispartners
Der Praxispartner muss die Voraussetzungen zur sächlichen, inhaltlichen und organisatorischen Verzahnung aus Sicht der praxisbezogenen Anforderungen an das Duale Studium erfüllen. Entsprechende Hinweise und Regelungen sind in den Zulassungs-, Prüfungs- und Studienordnungen oder anderen Dokumenten der Bildungsanbieter dokumentiert. Ein adäquater und akzeptabler Arbeitsplatz wird vorausgesetzt. Vor und während der Kooperation überzeugt sich der Bildungsanbieter in geeigneter Weise, ob der Praxispartner die zuvor genannten Voraussetzungen am Lernort für eine Partnerschaft im Dualen Studium erfüllt.
7. Arbeitsbelastung und Freistellung der Studierenden
An die Studierenden des Dualen Studiums werden auf Grund der Theorie-Praxis-Verzahnung besondere Anforderungen gestellt. Die Studierenden haben vorlesungsfreie Zeiten, Selbststudienphasen und arbeitsvertraglich geregelte Urlaubsansprüche. Das Unternehmen ermöglicht den Studierenden die Teilnahme an Terminen, die für den Studienfortgang relevant sind.
8. Bachelor-Thesis
Die Abschlussarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die i. d. R. eine praxisbezogene Aufgabenstellung beinhaltet. Seitens des Praxispartners ist hierfür eine fachliche Betreuerin bzw. ein fachlicher Betreuer zu benennen. Die Bachelor-Thesis wird von zwei Gutachtern benotet. Die fachlich betreuende Person auf Seiten des Praxispartners kann hierbei eine beratende Funktion oder, bei Vorliegen eines entsprechend akademischen Abschlusses, die Aufgabe einer Gutachterin bzw. eines Gutachters wahrnehmen.
9. Integration der IHK-/HWK-Prüfungen
Bei der konkreten Planung und Durchführung der Praxisphasen ist eine enge Abstimmung zwischen Bildungsanbieter und Praxispartner unverzichtbar, da nur so die Besonderheiten des gewählten Studienprogramms berücksichtigt werden können. In echten Dualen Konzepten ist die Gleichwertigkeit der Anforderungen mit den Ausbildungsordnungen für IHK-/HWK-Externen-Prüfungen gewährleistet.
10. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
Die Qualitätssicherung ist eine gemeinsame Aufgabe der Bildungsanbieter und Praxispartner. Im Rahmen der Akkreditierung ist u. a. das Zusammenwirken der unterschiedlichen Lernorte, die Sicherung von Qualität und Kontinuität im Lehrangebot und in der Betreuung und Beratung der Studierenden sowie das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems zu überprüfen, welches die unterschiedlichen Lernorte umfasst. Die Verantwortung für die Qualitätssicherung in Dualen Studienprogrammen liegt beim Bildungsanbieter; hierzu trägt der Praxispartner mit regelmäßigem Feedback bei. In gemeinsamen Gremien (z. B. Kuratorien, Fachbeiräte, Qualitätszirkel, Studienkommissionen, Konferenzen der Dozentinnen und Dozenten) werden Aspekte der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung besprochen und Maßnahmen vereinbart.
* Duales Studium Hessen, Redaktionskonferenz vom 30.11.2018
Zum Eisenwerk 2, 66538 Neunkirchen
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